Ein Schornsteinfeger oder auch Kaminkehrer ist, wie der Name des Berufes aussagt, zuständig für alles, was mit dem Schornstein bzw. dem Kamin und Feuerstellen zu tun hat. Ein Bio Ethanol Kamin fällt jedoch nicht unter die Feuerschutzverordnung und kann deshalb genehmigungsfrei in jedem Wohnraum eingebaut werden. Lediglich bestimmte Werte müssen beim Betrieb eingehalten werden. So darf die Außentemperatur 85 Grad Celsius nicht überschreiten, der Brennstoffverbrauch darf maximal 0,5 Liter pro Stunde betragen und der CO²-Gehalt der Raumluft muss auch innerhalb eines bestimmten Grenzwertes bleiben.
Alle auf dem Markt befindlichen Bio Ethanol Kamine sind so konzipiert, dass sie deutlich unterhalb dieser Grenzwerte arbeiten. Da Ethanol Kamine darüber hinaus ja keinen Kaminanschluss benötigen, sind sie also genehmigungsfrei und der Schornsteinfeger muss nicht informiert werden.
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